Rechtsprechung
OVG Berlin, 22.05.1968 - II B 29.66 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1968,9152) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- DVBl 1969, 599
Wird zitiert von ... (3)
- BVerwG, 19.10.1970 - VI B 15.70
Überweisung nicht mehr zustehender Bezüge an einen auf Antrag zu entlassenden …
Insoweit gilt für die ordnungsgemäße "Bezeichnung" eines Verfahrensmangels in der Beschwerdeschrift nach § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO dasselbe wie für die Rüge eines Verfahrensmangels in der Revisionsbegründung nach § 139 Abs. 2 Satz 2 VwGO (vgl. Beschluß vom 23. Januar 1968 - BVerwG II B 29.66 - mit weiteren Nachweisen; vgl. auch BVerwGE 5, 12 und 31, 212 [217/218]). - BVerwG, 14.08.1968 - II B 20.68
Rechtsmittel
Die Beschwerde hätte also die Zeugen, deren Vernehmung das Berufungsgericht nach ihrer Meinung in fehlerhafter Weise unterlassen hat, sowie jeweils angeben müssen, was diese Zeugen bekunden sollten und inwiefern das Beweisergebnis die Entscheidung beeinflußt hätte, das Berufungsurteil also auf dem Verfahrensmangel beruhen kann (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. Beschluß des Senatsvom 23. Januar 1968 - BVerwG II B 29.66 - mit weiteren Hinweisen). - BVerwG, 24.07.1969 - VI B 10.69
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung
Auskunft des Bundesarchivs Kornelimünster stützen dürfen, sondern es hätte unter Heranziehung der vom Kläger eingereichten Unterlagen eventuell ein Gutachten des Bundesverteidigungsministeriums einholen müssen, entspricht nicht dem Darlegungserfordernis des § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO; denn es läßt konkrete Angaben darüber vermissen, aus welchen Gründen sich dem Berufungsgericht die von der Beschwerde für erforderlich gehaltenen weiteren Ermittlungen hätten aufdrängen müssen, welches Ergebnis diese Ermittlungen gehabt hätten oder hätten haben können und inwiefern ihr Ergebnis zu einer für den Kläger günstigeren Entscheidung hätte führen können vgl. Beschlüsse vom 16. Januar 1968 - BVerwG II B 65.67 -, vom 23. Januar 1968 - BVerwG II B 29.66 -, vom 19. August 1968 - BVerwG VI B 19.68 - und vom 24. Februar 1969 - BVerwG VI B 46.68 -.